Abmeldung vom konfessionellen Unterricht - Teilnahme am Ethikunterricht

Hierbei handelt es sich um keine Befreiung vom Unterricht im eigentlichen Sinn, sondern um eine Abmeldung vom Religionsunterricht, um am Ethikunterricht teilzunehmen.

Nach § 27 Abs. 3 der Bayerischen Berufsschulordnung (BaySchO: § 27 Religiöse Erziehung, Religions- und Ethikunterricht, Islamischer Unterricht - Bürgerservice (gesetze-bayern.de)) können sich Schüler vom Religionsunterricht abmelden. Durch die Abmeldung ist die Teilnahme am Ethikunterricht verbindlich.

Die Abmeldung vom Religionsunterricht gilt auch für die folgenden Schuljahre an der Berufsschule 7, sofern die Abmeldung nicht zum Schuljahresbeginn widerrufen wird. 

Die Abmeldung über das Onlineformular sollte bereits vor dem ersten Schultag erfolgen:

Onlineformular zur Abmeldung vom Religionsunterricht

Diese Abmeldung müssen Sie in der ersten Schulwoche per Unterschrift im Sekretariat bestätigen.