Die zuständige Schulpsychologin Frau Yvonne Schröder befindet sich an der Berufsschule 7.
Themengebiete:
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LRSt - Nachteilsausgleich (Lese-Rechtschreib-Störung)
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Lernschwierigkeiten
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Erfahrungen mit Gewalt oder Mobbing
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Psychische Belastung
Bei Fragen schreiben Sie gerne an die E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Hinweise eines LRSt - Nachteilsausgleichs
Eine LRSt-Bescheinigung muss an der Berufsschule über das Anmeldeformular (BS7, BS6 , BOS) beantragt werden. Diese Bescheinigung der Berufsschule dient als Grundlage der Abschlussprüfungen und muss bei den jeweiligen Kammern(IHK, HWK) nochmals beantragt werden.
Wichtig: Kurzfristig vor Abschlussprüfungen gestellte Anträge einer LRSt-Überprüfung können aus organisatorischen Gründen nicht mehr zuverlässig berücksichtigt werden.
Alle, diejenigen die keinen Nachweis mehr nach der Grundschulzeit haben, müssen eine neue Testung machen. Hierzu einige Informationen:
- Einzeltestung – LRSt-Test wird einzeln durchgeführt (aus Kapazitätsgründen mit hohen Wartezeiten verbunden)
- Gruppentestung – LRSt-Test mit anderen Lernenden durchgeführt (Termine im Folgenden)
Terminübersicht (2025/26) zur Lese- & Rechtsschreibtestung (LRSt-Testung):
- 23.09.25 um 10:30 Uhr in der BS7 (1.Stock – Raum D1.060)
- 30.09.25 um 8:15 Uhr in der BS7 (1.Stock – Raum D1.060)
- 07.10.25 um 8:15 Uhr in der BS7 (1.Stock – Raum D1.060)
- 22.10.25 um 10:55 Uhr in der BS7 (1.Stock – Raum D1.060)
- 07.01.26 um 8:15 Uhr in der BS7 (1.Stock – Raum D1.060)
Die LRSt-Diagnostik erfolgt einmalig zu Beginn des Schuljahres beim Schuleintritt und wird aus testmethodischen Gründen nicht wiederholt.
Eine genehmigte LRSt-Bescheinigung kann jederzeit über das Verzichtsformular wieder rückgängig gemacht werden. Allerdings ist dieses in der ersten Schulwoche des entsprechenden Schuljahres zu beantragen (§ 36 Abs. 4 BaySchO).




