generelle Unterrichtsbefreiung für die Fächer Deutsch und Religion

Nach §4 Abs. 2 der Berufsschulordnung (BSO: § 4 Berufsschulberechtigte - Bürgerservice (gesetze-bayern.de)) können sich Schüler, 

  • die eine Hochschulreife besitzen,
  • eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abgeschlossen haben und einen mittleren Schulabschluss besitzen oder 
  • in einem Umschulungsverhältnis stehen,

in den Fächern Deutsch und Religion vom Unterricht befreien lassen. Voraussetzung hierfür ist die Zustimmung des Betriebs, was bei der Anmeldung an der Schule bereits abgefragt wurde. Die abschließende Entscheidung über die Befreiung trifft die Schulleitung. Eine Befreiung vom Unterrichtsfach "Politik und Gesellschaft" ist nicht möglich, da es sich hierbei um prüfungsrelevante Inhalte handelt.

Sollten Sie Schüler an unserer Schule sein und eine der drei obengenannten Voraussetzungen erfüllen, so können Sie die Unterrichtsbefreiung möglichst frühzeitig über folgendes Formular beantragen. 

1. Schritt: Antrag per Onlineformular

Der Antrag über das Onlineformular sollte möglichst bereits vor dem ersten Schultag erfolgen: Onlineformular Unterrichtsbefreiung

2. Schritt: Bestätigung der Voraussetzungen

In Ihrer 2. Schulwoche müssen Sie den Nachweis für die Hochschulreife, die abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung oder den Umschulungsvertrag Ihrem Klassenleiter vorlegen und in einer Liste per Unterschrift Ihren Antrag bestätigen. Bis zu dieser Schulwoche sind sie automatisch von den entsprechenden Fächern befreit.