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Lese- /Rechtschreibstörung

Achtung: Anmeldungen MUSS in der ersten Schulwoche erfolgen

Eine LRSt (Lese- /Rechtschreibstörung) und weitere besondere Rahmenbedingungen bzgl. einer Inklusion müssen aus organisatorischen Gründen jeweils in der ersten Blockwoche beantragt werden.

Eine LRSt-Bescheinigung muss an der Berufsschule 7 über folgendes Formular beantragt werden. 

Diese Bescheinigung der Berufsschule dient als Grundlage der Abschlussprüfungen und muss bei den jeweiligen Kammern (IHK, HWK) eingereicht werden. Kurzfristig vor Abschlussprüfungen gestellte Anträge einer LRSt-Überprüfung können aus organisatorischen Gründen nicht mehr zuverlässig berücksichtigt werden.  

Alle, diejenigen die keinen Nachweis einer LRSt mehr nach der Grundschulzeit haben, müssen eine neue Testung machen. Hierzu einige Informationen:  

  • Gruppentestung – LRSt-Test wird mit anderen Lernenden durchgeführt (Termine im Folgenden)
  • Einzeltestung – LRSt-Test wird einzeln durchgeführt (finden nach den Gruppentestungen statt)

 

Terminübersicht (2026/27) zur Lese- & Rechtsschreibtestung (LRSt-Testung):

  • 12. Oktober bis 16. Oktober (A-Block)
  • 19. Oktober bis 23. Oktober (B-Block)
  • 26. Oktober bis 30. Oktober (C-Block)

Die LRSt-Diagnostik erfolgt einmalig zu Beginn des Schuljahres beim Schuleintritt und wird aus testmethodischen Gründen nicht wiederholt. 

Eine genehmigte LRSt-Bescheinigung kann jederzeit über das Verzichtsformular wieder rückgängig gemacht werden. Allerdings ist dieses in der ersten Schulwoche des entsprechenden Schuljahres zu beantragen (§ 36 Abs. 4 BaySchO).

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