Berufsberatung

Barbara Kästele  

Berufsberaterin vor dem Erwerbsleben 

Tel. 0821 3151486 

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

Teampostfach bei Abwesenheit: 

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

Servicehotline der Agentur für Arbeit: 0800 4 5555 00 

 

Die Berufsberatung ist für Sie da - vor Ort. 

Ihre Ausbildung, der Ausbildungsbetrieb oder die Berufsschule bereiten Ihnen Kopfzerbrechen?  Wir klären mit Ihnen Ihre Anliegen und unterstützen Sie mit einem der vielen Angebote der Agentur für Arbeit vor Ort an der BS 7 oder nach Absprache. 

Assistierte Ausbildung – unser Angebot für Sie. 

Die Assistierte Ausbildung (kurz AsA) hilft, eine Ausbildung oder eine Einstiegsqualifizierung erfolgreich abzuschließen. Sie bekommen Hilfe, die Anforderungen des Betriebes oder der Berufsschule zu verstehen und zu erfüllen. Sie besuchen den Stütz- und Förderunterricht in den Berufsschulfächern, die Ihnen Schwierigkeiten bereiten. Sie können sich ganz gezielt auf die Zwischen- oder Abschlussprüfung vorbereiten und bekommen Tipps zum Lernen. 

Ein Einstieg in die AsA ist jederzeit möglich. Bei Bedarf können Sie das Angebot von Beginn der Ausbildung bis zum Abschluss nutzen. 

Alternativen gesucht? Zusammen suchen wir nach Ideen und Wegen. 

Denken Sie manchmal daran, dass Sie Ihre Ausbildung abbrechen möchten? Dann ist es sinnvoll Alternativen zu prüfen. 

o Die Ausbildung in einem anderen Ausbildungsbetrieb fortsetzen: Sie sind mit dem gewählten Beruf zufrieden, möchten aber aus verschiedenen Gründen die begonnene Ausbildung in einem anderen Betrieb abschließen. 

o Die Ausbildung in einem anderen Ausbildungsberuf fortsetzen: Vielleicht hatten Sie komplett andere Vorstellungen von Ihrem Wunschberuf. Wir beraten und begleiten Sie bei der beruflichen Neuorientierung.  

Übernahme? Informieren lohnt sich. 

Spätestens drei Monate vor Ausbildungsende sollten Sie sich über die für Sie geltenden Konditionen zum Thema Übernahme informieren. Ein Ausbildungsvertrag ist immer zweckbefristet. Es besteht daher kein Rechtsanspruch auf eine Weiterbeschäftigung nach der Ausbildung. Wir informieren und unterstützen Sie beim Übergang Ausbildung in Weiterbeschäftigung oder auf der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle – denn Berufserfahrung ist enorm wichtig.