einzelne Unterrichtsbefreiung von Schülern

(z.B.: Musterung, Führerscheinprüfung, besondere betriebliche oder persönliche Gründe usw.)

  1. Befreiungen vom Berufsschulunterricht sind möglichst frühzeitig und in schriftlicher Form oder per Email bei der Schule zu beantragen.
  2. Reichen Sie mit dem schriftlichen Antrag möglichst auch eine schriftliche Bestätigung des Termins mit ein.
  3. Beurlaubungen können auch abgelehnt werden. Dies wird vorwiegend dann der Fall sein, wenn an den entsprechenden Tagen Prüfungen anstehen, eine Befreiung sehr spät beantragt wird oder die Leistungen des Schülers ein Fernbleiben vom Unterricht nicht rechtfertigt.
  4. Unterrichtsbefreiungen für den Besuch von Prüfungsvorbereitungslehrgängen während der
    Unterrichtszeit können grundsätzlich nicht gewährt werden.

Abmeldung vom konfessionellen Unterricht - Teilnahme am Ethikunterricht

Hierbei handelt es sich um keine Befreiung vom Unterricht im eigentlichen Sinn, sondern um eine Abmeldung vom Religionsunterricht, um am Ethikunterricht teilzunehmen.

Nach § 27 Abs. 3 der Bayerischen Berufsschulordnung (BaySchO: § 27 Religiöse Erziehung, Religions- und Ethikunterricht, Islamischer Unterricht - Bürgerservice (gesetze-bayern.de)) können sich Schüler vom Religionsunterricht abmelden. Durch die Abmeldung ist die Teilnahme am Ethikunterricht verbindlich.

Die Abmeldung vom Religionsunterricht gilt auch für die folgenden Schuljahre an der Berufsschule 7, sofern die Abmeldung nicht zum Schuljahresbeginn widerrufen wird. 

Die Abmeldung über das Onlineformular sollte bereits vor dem ersten Schultag erfolgen:

Onlineformular zur Abmeldung vom Religionsunterricht

Diese Abmeldung müssen Sie in der ersten Schulwoche per Unterschrift im Sekretariat bestätigen.

generelle Unterrichtsbefreiung für die Fächer Deutsch und Religion

Nach §4 Abs. 2 der Berufsschulordnung (BSO: § 4 Berufsschulberechtigte - Bürgerservice (gesetze-bayern.de)) können sich Schüler, 

  • die eine Hochschulreife besitzen,
  • eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abgeschlossen haben und einen mittleren Schulabschluss besitzen oder 
  • in einem Umschulungsverhältnis stehen,

in den Fächern Deutsch und Religion vom Unterricht befreien lassen. Voraussetzung hierfür ist die Zustimmung des Betriebs, was bei der Anmeldung an der Schule bereits abgefragt wurde. Die abschließende Entscheidung über die Befreiung trifft die Schulleitung. Eine Befreiung vom Unterrichtsfach "Politik und Gesellschaft" ist nicht möglich, da es sich hierbei um prüfungsrelevante Inhalte handelt.

Sollten Sie Schüler an unserer Schule sein und eine der drei obengenannten Voraussetzungen erfüllen, so können Sie die Unterrichtsbefreiung möglichst frühzeitig über folgendes Formular beantragen. 

1. Schritt: Antrag per Onlineformular

Der Antrag über das Onlineformular sollte möglichst bereits vor dem ersten Schultag erfolgen: Onlineformular Unterrichtsbefreiung

2. Schritt: Bestätigung der Voraussetzungen

In Ihrer 2. Schulwoche müssen Sie den Nachweis für die Hochschulreife, die abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung oder den Umschulungsvertrag Ihrem Klassenleiter vorlegen und in einer Liste per Unterschrift Ihren Antrag bestätigen. Bis zu dieser Schulwoche sind sie automatisch von den entsprechenden Fächern befreit.